Kommunal-Kombi ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Gemeinden, Städten und Kreisen. In der Hansestadt Stralsund können auch Vereine und andere gemeinnützige Träger durch Lohnkostenzuschüsse bei der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen unterstützt werden. Auch die Stadt selbst bezuschusst dieses Programm mit bis zu 155 Euro pro Teilnehmer im Monat. Die Antragstellung für dieses Programm ist im Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2009 möglich.
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer frei auswählen. Der Arbeitsplatz wird 3 Jahre gefördert, die Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden. Es wird nach Tarif beziehungsweise ortsüblichem Entgelt bezahlt. Der Eigenanteil für die Träger liegt in Stralsund zwischen 100 Euro und 300 Euro im Monat und ist abhängig vom Alter und dem ALG II-Bezug des Arbeitnehmers.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung eines Arbeitsplatzes sind: Die Tätigkeit erfüllt die Zusätzlichkeit (gefährdet den 1. Arbeitsmarkt nicht) und liegt im öffentlichen Interesse (dient dem Gemeinwohl).
Der Arbeitnehmer muss mindestens 24 Monate arbeitslos sein und in den letzten 12 Monaten Arbeitslosengeld II bezogen haben.
Die SIC GmbH unterstützt interessierte Träger bei der Antragstellung durch Beratung und Erstellung der Antragsunterlagen. Die Unterlagen zur Antragstellung sollten 10 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei uns eingehen.
Insgesamt konnten durch die Nutzung des Förderprogramms 35 Arbeitsstellen geschaffen werden.
Ansprechpartner:
| Jan Habekost |
| 03831 / 46 12 23 |
| jh@sic-hst.de |
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